Wer ein energiesparendes Haus baut, möchte damit vor allem Kosten einsparen. In zweiter Linie kommt dann meist der Umweltschutzgedanke hinzu, beziehungsweise der Wunsch nach möglichst langer Erhaltung der natürlichen Energieressourcen. Da der Begriff „Niedrigenergiehaus“ aber heute schon für eine ganze Reihe verschiedener Bauformen vergeben werden kann, forderten Experten bereits vor einigen Jahren die Einführung neuer, detaillierterer Bezeichnungen für die gängigen Energiestandards. Somit soll besser unterschieden werden können, ob ein Gebäude einfach nur mit ein paar energiesparenden Features aufgewertet wurde, oder aber einem echten Energiesparhaus entspricht.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau führte mit dem so genannten KfW-40 beziehungsweise KfW-60 Haus eine solch genauere Unterteilung der Energiestandards ein. Grundsätzlich werden mit diesen Bezeichnungen Gebäude tituliert, die so energiesparend sind, dass sie eine spezielle Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten. Die Zahlen 40 und 60 stehen dabei für den primären Energiebedarf. Das heißt konkret: Häuser mit diesem Energiestandard dürfen nicht mehr als 40 beziehungsweise 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen.
Darüber hinaus stellt die KfW aber noch weitere Anforderungen. Bei einem KfW-40 Haus muss insbesondere der Wert des Energieverlustes einen bestimmten Höchstwert deutlich unterschreiten. Dafür ist vorrangig eine besonders gute Dämmung des Gebäudes zuständig. Sie sorgt dafür, dass ein KfW-40 Haus mindestens 45 Prozent weniger Energieverluste aufweist, als ein konventionelles Gebäude. Erst wenn dieser Wert erreicht wurde, erhält der Bauherr die entsprechenden Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Beim KfW-60 Haus gelten etwas weniger strenge Bestimmungen. Neben der bereits erwähnten Verbrauchsgrenze von 60 kWh pro Quadratmeter und Jahr ist hier gefordert, dass der Energieverbrauch des Gebäudes um mindestens 30 Prozent geringer ausfallen muss, als bei einem konventionellen Haus. Doch auch um diesen Wert zu erreichen, sind besondere Maßnahmen hinsichtlich der Dämmung beziehungsweise Isolierung des Gebäudes erforderlich.
Fazit: Wenn man sich schon mit dem Gedanken trägt, ein Energiesparhaus zu bauen, sollte man darauf achten, dass dieses einem durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau geforderten Standard entspricht. Grund dafür sind die interessanten Fördermöglichkeiten, die sich dadurch ergeben. Die geringen Mehrkosten für die Ausstattung nach den von der KfW geforderten Kriterien sollten dabei in Kauf genommen werden, sie werden sich später schnell wieder amortisieren.