Allgemeines zur Feuerversicherung Die Feuerversicherung unterlag bis Mitte der 1990er Jahre einem staatlichen Monopol und konnte in Westdeutschland ausschließlich bei der Badischen Feuerversicherung abgeschlossen werden. Auch in der DDR existierte eine solche, monopolisierte Versicherungsform für die Feuerversicherung, sie nannte sich damals Monopolgebäudeversicherung, wurde aber mit der Wende abgeschafft. Im Zuge der Liberalisierung des gesamten Versicherungsmarktes wurde schließlich im Jahr 1994 die Monopolstellung für die Feuerversicherung aufgegeben, sodass diese Versicherungsform mittlerweile von jeder Versicherungsgesellschaft auf dem Markt angeboten werden kann. Allerdings ist heute recht selten, dass Feuerversicherungen als Einzelversicherung angeboten werden.

Feuerversicherung

Meist ist die Feuerversicherung in den entsprechenden Gebäude- und/oder Hausratversicherungen mit enthalten.

Feuerschutzversicherung für Gewerbe

Feuerversicherung als Einzelversicherung Als Einzelversicherung ist die Feuerversicherung heute fast nur noch im gewerblichen Bereich anzutreffen. Grund dafür ist, dass die Gefahr eines Schadens bei einem gewerblich genutzten Gebäude für den Versicherer durchschnittlich um ein Vielfaches höher liegt, als bei einem privat genutzten Gebäude.

Aus diesem Grund weigern sich viele Versicherungsgesellschaften, den Versicherungsschutz gegen Feuer kostenlos mit in eine Betriebsgebäudeversicherung zu integrieren.

Welche Leistungen beinhaltet eine Feuerversicherung?

Leistungen Feuerversicherung Grundsätzlich übernimmt die Feuerversicherung alle Kosten, die durch das Feuer selbst, seine Beseitigung sowie die damit verbundenen Auswirkungen entstehen. Neben den durch das Feuer zerstörten Gegenständen gehören dazu auch die Kosten für die Ermittlung der genauen Schadenshöhe, die Kosten für Feuerwehreinsätze sowie Löschmittel und vieles mehr.

Individuelle Feuerversicherung Bei einer Feuerversicherung für gewerbliche Zwecke kann der Versicherungsvertrag individuell und flexibel gestaltet werden. So lässt sich beispielsweise festlegen, dass während der Zeit der Sanierung des durch ein Feuer beschädigten Gebäudes die Produktion in ein anderes Gebäude verlagert wird und die Versicherung dafür die Kosten zu übernehmen hat. Bei einer privaten Feuerversicherung kann indes vereinbart werden, dass der beziehungsweise die Versicherten während des Zeitraums der Sanierung in einem Hotel oder einem anderen Gebäude untergebracht werden und die Versicherung hierfür die Kosten übernimmt. Diese Leistungen sind in der Regel in einer Feuerpolice, welche lediglich Bestandteil einer bereits bestehenden Gebäude- oder Hausratversicherung ist, nicht enthalten.