Allgemeines zur Leitungswasserversicherung Wer einmal erlebt hat, welch große Schäden simples Leitungswasser anrichten kann, der wird über eine entsprechende Leitungswasserversicherung sehr froh sein. Wichtig zu wissen ist dabei zunächst, dass in einer normalen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung in der Regel kein Schutz gegen Schäden infolge von Leitungswasser enthalten ist. Zwar zahlen solche Versicherungen ihre Leistungen auch bei Wasserschäden aus, allerdings meist nur dann, wenn diese Schäden durch eindringendes Grund- oder Hochwasser entstanden sind.

Leitungswasserversicherung separat abschließen

Leitungswasserversicherung

private Leitungswasserversicherung Da Leitungswasserschäden aber immer im Gebäude selbst und oftmals durch die Fahrlässigkeit des Versicherten entstehen, integrieren viele Versicherer solche Schäden nicht in der entsprechenden Police. Es besteht aber bei vielen Gesellschaften die Möglichkeit, eine separate Leitungswasserversicherung abzuschließen beziehungsweise als Zusatz zu einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung zu buchen.

gewerbliche Leitungswasserversicherung Gleiches gilt für den gewerblichen Bereich. Zwar sind auch hier in vielen Inventarversicherungen Wasserschäden eingeschlossen, allerdings handelt es sich dabei ebenfalls fast immer um Schäden, die durch von außen eindringendes Wasser entstehen. Leitungswasserschäden müssen auch hier meist separat durch die entsprechende Leitungswasserversicherung hinzugebucht werden.

Leitungswasserversicherung – was ist versichert?

Leistungen der Leitungswasserversicherung Grundsätzlich reguliert die Versicherung alle Schäden, welche in Verbindung mit dem Austritt von Leitungswasser in einem Gebäude entstehen. Dabei kann es sich um zerstörte Inventargegenstände, aber auch um Instandsetzungsarbeiten für Wände, Böden oder Decken handeln. Auch andere im Gebäude installierte Gegenstände wie Türen, elektronische Geräte und vieles mehr werden von einer Leitungswasserversicherung in der Regel im Schadensfall ersetzt.

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Einschränkungen bei der Leitungswasserversicherung

Einschränkungen Eine Einschränkung gibt es allerdings. Stellt sich bei einem Schaden heraus, dass dieser auf verrostete beziehungsweise vergammelte Rohrleitungen zurückzuführen ist, wird die Leitungswasserversicherung zumindest nicht den gesamten Schaden regulieren. Einige Versicherungsgesellschaften weigern sich in diesem Fall auch komplett, den Schaden zu übernehmen. Grund dafür ist die Sorgfaltspflicht, welche dem Eigentümer auferlegt wird. Er hat sich selbst darum zu kümmern, die Leitungen regelmäßig kontrollieren zu lassen, um so eventuelle entstehende Schäden schon im Ansatz erkennen zu können.