Definition Zwangsversteigerung

Definition - was ist eine Zwangsversteigerung? Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsverfahren, welches in der deutschen Gesetzgebung über die Zwangsversteigerung sowie Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist und wurde in der Beamtensprache Subhastation genannt.

Unterschied Zwangsversteigerung – Teilungsversteigerung

Was ist die Teilungsversteigerung? In einer Zwangsversteigerung kann es um ein Grundstück (unbebaut oder bebaut mit einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus), ein Gewerbegrundstück, eine Eigentumswohnung oder die Teileigentumsrechte (Garage, Einstellplatz, Ladengeschäft o. a.) gehen. Diese Immobilien oder Objekte werden im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, in der Regel im Auftrag einer Bank, einer Zwangsversteigerung zugeführt, wenn der Grundstücks- oder Immobilieneigentümer die Raten für seinen Kredit nicht bezahlt hat oder nicht mehr bezahlen kann.

Zwangsversteigerung und Teilungsversteigerung

Teilungsversteigerung zur Gemeinschaftsauflösung Bei der Auflösung einer Gemeinschaft (z. B. Erbengemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen etc.), wo ein Anspruchsberechtigter Wert auf die Immobilie oder das Grundstück legt und finanzielle Aspekte zum Erhalt der weiteren Finanzierung nicht im Vordergrund stehen, nennt man dies Teilungsversteigerung. Dort wird nach Abschluss des Teilungsversteigerungsverfahrens der Erlös aufgeteilt, sodass in der Regel ein Partner ausgezahlt werden kann; der andere die Immobilie oder das Grundstück behält.

Sinn und Ablauf einer Zwangsversteigerung

Versteigerung von Immobilien Ob Wohnung, Haus, Gewerbegrundstück oder Auto und sogar Flugzeuge; Zwangsversteigerungen von Immobilien und anderen als unbewegliches Vermögen durch das deutsche Gesetz klassifizierte Sachen, zu denen auch Schiffe und andere unbewegliche Gegenstände sowie das Erbbaurecht gehören, soweit sie in ein Register eingetragen sind, verzeichnen seit vielen Jahren kontinuierliche Zuwachsraten.

Was wird bei der Zwangsversteigerung vollstreckt? Die Zwangsversteigerung ist in Deutschland, egal ob sie in NRW, Niedersachsen, Berlin, Bayern oder Bremen betrieben wird, die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln, also Zwang. Die Zwangsversteigerung findet in einer öffentlichen Sitzung in einem Amtsgericht statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt.

Der oder die Gläubiger haben dabei die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und ihren Anspruch damit zu befriedigen.

Zwangsversteigerung - Antrag auf Anordnung Der Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung kann sowohl wegen eines dinglichen Anspruchs, beispielsweise aus einer Grundschuld oder Hypothek, als auch wegen eines persönlichen (Zahlungs-)Anspruchs bei dem zuständigen Amtsgericht erfolgen. Ein Rechtspfleger prüft vorab, ob der Antrag ordnungsgemäß ist und die formalen Anforderungen für die Anordnung der Zwangsversteigerung genügen. Die Voraussetzungen hierfür sind die Vorlage eines Vollstreckungstitels, die ordnungsgemäße Vollstreckungsklausel sowie die Zustellung des Vollstreckungstitels. Der Beschluss über die Anordnung des Verfahrens gilt zugunsten des Gläubigers als Beschlagnahme des betreffenden Objekts. Im Grundbuch in Abteilung II wird vermerkt, dass die Zwangsversteigerung angeordnet ist.

Effizienz einer Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Bei einer vorhandenen Grundbuchbelastung wirtschaftlich sinnvoll ist oft jedoch nur die Versteigerung aus einer Hypothek oder Grundschuld wirtschaftlich, im besten Fall aus der erstrangigen Belastung. Eine Zwangsversteigerung führt, im Unterschied zu einer Zwangsverwaltung, welche auf den Ertrag eines Grundstücks abzielt, zu einer Verwertung der zur Versteigerung stehenden Substanz.

Einstellung eines Verfahrens zur Zwangsversteigerung

Antrag auf Einstellung der Vollstreckung Bei einer Zwangsversteigerung hat der Schuldner die Möglichkeit, gem. § 30 a ZVG die Einstellung der Zwangsversteigerung zu beantragen. Wenn der Schuldner nachweisen kann, dass er die Forderung des Gläubigers binnen sechs Monaten ausgleichen kann, kann dieser Antrag auf Einstellung einer Zwangsversteigerung Erfolg haben. In diesem Fall wird die Zwangsversteigerung für maximal sechs Monate ausgesetzt. Die Einstellung der Zwangsversteigerung kann das Gericht von bestimmten Auflagen abhängig machen.

Moglichkeiten des Gläubigers Auch ein Gläubiger hat die Alternative, eine Zwangsversteigerung einstweilen einstellen zu lassen. Um außergerichtliche Verhandlungen mit dem Schuldner zu führen oder aus verfahrenstaktischen Gründen, um zum Beispiel ein -dem Gläubiger nicht genehmes, Meistgebot in einem Versteigerungsverfahren nicht den Zuschlag erteilen zu lassen- kann diese Bewilligung erfolgen. Der Gläubiger kann die einstweilige Einstellung maximal zweimal beantragen. Die dritte Einstellungsbewilligung gilt als Rücknahme des Versteigerungsantrages und führt zur Aufhebung des Zwangsvollstreckungsverfahrens.

Zwangsversteigerungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz Die Zwangsversteigerungen von Immobilien nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich, der Schweiz oder in Spanien, hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Drastische Steigerungsraten sind nach Informationen der Redaktion in Leipzig, Düsseldorf, Brandenburg, Berlin, Köln, Hamburg, Deggendorf, Hannover und München zu verzeichnen. Besonders betroffen sind dabei Eigentümer einer Eigentumswohnung (ETW), von einem Einfamilienhaus oder einer Doppelhaushälfte bzw. von einem Reihenhaus. Wer plötzlich und nicht vorhersehbar in eine schwierige wirtschaftliche Situation gerät und die Forderungen aus einer bestehenden Finanzierung nicht mehr decken kann, muss oft mit einer Zwangsversteigerung der geliebten Immobilie oder des Grundstücks rechnen.

Schnäppchen bei einer Zwangsversteigerung

Preiswerte Objekte - Schnäppchen Des einen Freud ist des anderen Leid! Nach diesem alten deutschen Sprichwort kann man auch eine Zwangsversteigerung einordnen. Ob in Chemnitz, Deggendorf oder Neuwied, ob Immobilie, Auto, Grundstück oder -nicht ganz ernst gemeint- die eigene Frau, für Schnäppchenjäger und Kaufinteressenten nicht nur von Immobilien dienen Zwangsversteigerungen und andere Versteigerungen, wie die Teilungsversteigerung auch, vermehrt dazu, preiswert das Objekt der Begierde zu ersteigern.

Öffentliche und nichtöffentliche Versteigerung Unterschieden wird bei Versteigerungen in öffentliche und nichtöffentliche Versteigerungen. Wer günstig eine Immobilie zum Beispiel ein großes Haus mit moderner Küche und anderen exklusivem Zubehör wie Pool, Garage oder Carport erwerben möchte, wird bei Zwangsversteigerungen oft fündig. Auch in Bezug auf den günstigen Erwerb einer Eigentumswohnung findet man eine große Anzahl von Objekten, die zur Versteigerung oder Zwangsversteigerung stehen.

Weitere Versteigerungen In letzter Zeit ist die Möglichkeit, bei den normalen Versteigerungen der Polizei ein gutes, gebrauchtes Fahrzeug billig oder preiswert zu erhalten, verstärkt zur Nutzung gekommen. Wird ein Termin für solch eine „Polizei – Versteigerung“ veröffentlicht, ist regelmäßig großer Andrang schon beim Besichtigungstermin zu erwarten.

Zwangsversteigerung und Moral?

Ist die Zwangsversteigerung moralisch? Für viele Nocheigentümer bedeutet die Zwangsversteigerung den persönlichen wie auch wirtschaftlichen Ruin. Im Extremfall steht der oder die Betroffene der Zwangsversteigerung von einem Tag auf den anderen ohne Wohnung, ohne Haus oder ohne eigene Bleibe da. Auf der anderen Seite verhindern auch bei vielen Kaufinteressenten moralische Aspekte die große Freude am Eigentumserwerb, denn bei dem Gedanken an die Zwangsversteigerung kommt oft auch das Nachdenken über das persönliche Schicksal der Betroffenen. Doch bei einer Versteigerung muss man eigene Skrupel überwinden und diese Angelegenheit wie ein ganz normales Geschäft betrachten. Zu einer Zwangsversteigerung kommt es in der Regel erst, wenn der Immobilienbesitzer schon längere Zeit die Verbindlichkeiten nicht bedient hat oder eben in Rückstand bei der Ratenzahlung geraten ist.

Die Zwangsversteigerung ist das letzte Mittel! Durchaus sind immer einer Zwangsversteigerung eigene Bemühungen vorausgegangen, das Objekt zu retten und der Besitzer hat bestimmt auch alles unternommen, um anderweitig (Verwandtschaft, andere Bank) Geld oder einen Kredit zu bekommen. Die Haus- oder Immobilienversteigerung ist das letzte Mittel, da ist der Verkäufer natürlich auf einen Käufer angewiesen. Unter dem Strich ist eine Zwangsversteigerung für beide Seiten nützlich und befreit den Schuldner von einer Belastung, welche er auf andere Art nicht mehr stemmen könnte.

Als Bieter an einer Zwangsversteigerung teilnehmen

Selber bieten bei der Zwangsversteigerung Als Interessent oder Bieter hat man jederzeit die Möglichkeit, an Zwangsversteigerungen teilzunehmen. In fast allen Amtsgerichten, nicht nur in den großen Städten, existieren Listen oder Aushänge über die zu versteigernden Häuser, Grundstücke und andere Immobilien. Für den potenziellen Bieter ist es wichtig, sich im Voraus so genau wie möglich über den Versteigerungstermin sowie die Objekte und deren Zustand zu informieren, welche bei der Versteigerung unter den Hammer kommen. Im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag existieren bei einer Zwangsversteigerung keine Gewährleistung und kein Rückgaberecht.

Als Interessent für eine Immobilie sollte man sich rechtzeitig bei der Gläubigerbank informieren, von welchem Prozentsatz an mit dem Zuschlag gerechnet werden kann. Die Bezahlung erfolgt in der Regel 4 bis 6 Wochen nach dem Versteigerungstermin. Dann spätestens muss der Bieter mit seiner Bank die Gesamtfinanzierung geklärt haben. Zehn Prozent des Verkehrswertes werden allerdings schon direkt bei der Versteigerung fällig.

Dabei ist es egal ob es sich um die Zwangsversteigerung von Haus, Eigentumswohnung, Grundstück, Auto, Restaurant oder einem anderen Objekt handelt. Manchmal reicht auch eine Sicherheitsabtretung bzw. Bürgschaft der Bank aus. In dieser wird dann die Finanzierung der ersteigerten Sache, wie einem Einfamilienhaus (EFH), einer Eigentumswohnung (ETW) oder auch einem Kraftfahrzeug (Kfz) zugesichert.

Tipp zur Zwangsversteigerung TIPP: Die Redaktion bietet auf dieser Webseite einen Einblick in die Praxis der Zwangsversteigerungen. Sie finden Informationen und Tipps und mit ein wenig Glück vielleicht das Schnäppchen, von dem Sie schon immer geträumt haben, wenn Sie die auf dieser Seite befindlichen Links beachten!

Hinweis Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig recherchiert, überprüft und redaktionell bearbeitet. immobilien-und-bauen.de übernimmt aber keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen www.immobilien-und-bauen.de, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch unvollständige und fehlerhafte Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern vonseiten der immobilien-und-bauen.de- Redaktion kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Wir bitten die Leser bei Fragen zur Versteigerung, Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung immer den Rat eines Fachanwaltes in Anspruch zu nehmen. Denn nur dieser kann im Hinblick auf eine persönliche Situation und in Kenntnis der gültigen Rechtslage individuellen und korrekten Rat erteilen.