Definition Kaufvertrag
Der Kaufvertrag wird bestimmt durch den Austausch von Ware und Geld und ist nach deutscher Rechtsprechung (§ 433 BGB ) ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises (auch Kaufsumme genannt) sowie zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet.
Ein Kaufvertrag, egal ob ein Hund, Auto, Motorrad, ein Haus oder eine Maschine verkauft wird, kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich das Angebot und die Annahme, zustande. In einem Kaufvertrag für zum Beispiel einen Gebrauchtwagen, eine Immobilie oder einen neuen Pkw müssen die Willenserklärungen darauf gerichtet sein, die betreffende Sache gegen Entgelt mit allen Rechten und Pflichten zu veräußern bzw. zu erwerben.
Abschluss Immobilienkaufvertrag
Ein Immobilienkaufvertrag für ein Einfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück ist ein Vertrag, der in der Regel schriftlich abgeschlossen werden muss. Ein allgemeingültiges Muster für einen Immobilienkaufvertrag gibt es als solches nicht. Die Form des Kaufvertrages ist abhängig von dem jeweiligen Verkaufsobjekt. Ein Immobilienkaufvertrag kann sowohl privat als auch geschäftlich abgeschlossen werden.
Kaufvertrag und Verkaufsobjekt
Bei einem Verkaufsobjekt wird unterschieden in bewegliche Sachen, wie zum Beispiel ein Fahrzeug, Maschinen und Geräte, Schmuck, Möbel, einen Hund oder wertvolle Bilder sowie in unbewegliche Sachen, wie ein Haus oder eben eine Immobilie, gleich welcher Art, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung.
Beim Kaufvertrag auf Formvorschriften achten!
Für einen einfachen Kaufvertrag, der für einen Garten, einen Kopierer oder eine Garage (ohne Eigentum an Grund und Boden) abgeschlossen wird, gibt es keine offizielle Formvorschrift. Normalerweise könnte man hier den Kaufvertrag auch mündlich abschließen. Doch empfiehlt sich auch beim Abschluss von einem Kaufvertrag über recht einfache Sachen, ein Formular oder ein Muster für den Kaufvertrag zu benutzen, um für beide Seiten nachvollziehbare Rechtsicherheit zu schaffen. Auch bei einem Kauf oder Verkauf von oder an Privat wird ein Kaufvertrag in schriftlicher Form empfohlen.
Um Streitigkeiten und späteren Missverständnissen vorzubeugen, sollten folgende Punkte schriftlich aufgenommen und alle Bedingungen des Kaufs vorher ausgehandelt und im Kaufvertrag angeführt werden. Dabei ist es sinnvoll, sich nicht auf die gesetzlichen Regelungen zu beschränken, sondern Art, Güte und Beschaffenheit der Ware je nach Kaufobjekt ausführlich zu dokumentieren.
- Art, Menge und Qualität der Ware (z.B. Maß, Gewicht, Anzahl)
- Preis (Bruttopreis, d.h. inklusive Umsatzsteuer)
- Lieferungsbedingungen (Lieferzeit, Verpackungskosten, Transportkosten)
- Zahlungsbedingungen (Rabatt, Skonto, Teilzahlung u.a.)
- Erfüllungsort (Ort, an dem die Leistungen erfüllt werden, also wo die Ware bzw. das Geld zu übergeben sind)
- Gerichtsstand (Ort, an dem bei Verstragstörungen vor Gericht zu klagen ist – kann nur unter Kaufleuten frei vereinbart werden)
Der Vertrag sollte so ausführlich wie möglich verfasst werden! Ebenso sollten in einem Kaufvertrag alle Eventualitäten, wie Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Wandlung von einem Kaufvertrag nicht unbeachtet bleiben. Hier findet man im Internet eine Vielzahl von vorgefertigten Mustern und auch Formulare stehen zum Download bereit.
TIPP: Unter den Suchbegriffen Kaufvertrag Muster, Kaufvertrag Formular, Kaufvertrag Vordruck, Kaufvertrag Vorlage bieten einige Webseiten zum Thema Kaufvertrag die Möglichkeit, einen Kaufvertrag als Muster online kostenlos zu downloaden. Oftmals kann man auch einen Kaufvertrag gratis als pdf-Datei ausdrucken und als Vorlage verwenden.
Grundstück und Kaufvertrag – Immobilienkaufvertrag beim Notar
Immobilien dürfen nur mit Hilfe von einem Notar den Besitzer wechseln! Auch ein Grundstückskauf oder Verkauf geht nur beim Notar mit einem notariellen Immobilienkaufvertrag. Auch beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken bzw. Häusern mit Grundstück ist ein notarieller Kaufvertrag erforderlich, um die notarielle Beurkundung durchzuführen. Diese Form vom notariellen Kaufvertrag ist zwingend vorgeschrieben, denn ein einfacher schriftlicher Kaufvertrag nach Treu und Glauben wäre in diesem Fall nichtig. Der Notar regelt den Eigentumsübergang und die Kaufpreiszahlung. Er kann auch mittels Notaranderkonto als Treuhänder fungieren.
Hinweis: Falls in einem Kaufvertrag über die Kaufbedingungen keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die gesetzlichen Regelungen!