Allgemeines zur Wohngebäudeversicherung Die Wohngebäudeversicherung, bei manchen Gesellschaften auch nur Gebäudeversicherung genannt, ist für jeden Besitzer einer Immobilie obligatorisch. Die Wohngebäudeversicherung versichert das ganze Gebäude inklusive Grund und Boden sowie eventuelle Nebengebäude beziehungsweise Garagen hauptsächlich gegen Elementarschäden.

Wohngebäudeversicherung

Versicherte Elementarschäden bei der Wohngebäudeversicherung

Sinn der Vermieterrechtsschutzversicherung Elementarschäden, die durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden, können zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser, Hochwasser, Hagel, Sturm und ähnliches entstehen. Einige Versicherungsverträge zur Gebäudeversicherung enthalten außerdem so genannte Überspannungsschäden, in deren Folge elektrische Einrichtungen im Haus Schaden nehmen können. Wichtig zu wissen ist, dass in der Regel nur das Gebäude selbst sowie direkt daran angeschlossene Nebengebäude in der Wohngebäudeversicherung versichert sind. Separate Gebäude, welche sich ebenfalls auf dem Grundstück befinden (beispielsweise Gartenhütten) sind nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen und müssen unter Umständen zusätzlich versichert werden.

Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung für die Finanzierung

Wohngebäudeversicherung und Finanzierung Wichtig für Bauherren ist, dass viele Kreditinstitute und sonstige Immobilienfinanzierer den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung voraussetzen, bevor sie einen Kredit beziehungsweise eine Finanzierung bewilligen.

Hier sollte vor Abschluss der Wohngebäudeversicherung  insbesondere darauf geachtet werden, eine ausreichende Versicherungssumme festzulegen, damit nicht die Gefahr einer Unterversicherung besteht. Wer sich dies nicht selbst zutraut, sollte einen entsprechenden Sachverständigen hinzuziehen.

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Leistungen der Wohngebäudeversicherung

Leistungen im Schadensfall Auch bei der Auszahlung der Versicherungsleistung gibt es bei der Wohngebäudeversicherung besondere Bedingungen. Sollte das Gebäude durch eine im Versicherungsvertrag festgelegte Schadensart vollständig zerstört werden, so hat der Versicherte zunächst lediglich den Anspruch auf die Auszahlung des Zeitwertes. Dieser unterscheidet sich mitunter ganz deutlich vom Neuwert. Diesen erstatten jedoch die meisten Versicherer nur dann, wenn das zerstörte Gebäude wieder aufgebaut wird und der Bauherr einen entsprechenden Nachweis darüber erbringen kann.

Versicherungsbeiträge bei der Wohngebäudeversicherung

Versicherungsprämien bei der Wohngebäudeversicherung Bei der Berechnung der Versicherungsprämien (Beiträge) zur Wohngebäudeversicherung spielen viele verschiedene Faktoren eine ausschlaggebende Rolle. Vorrangig ist hier der Standort des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks zu nennen, den die Versicherer in Deutschland in verschiedene Risikozonen eingeteilt haben. Diese Risikozonen ergeben sich daraus, welche Elementarschäden in der Vergangenheit am betreffenden Ort bereits aufgetreten sind. Weitere Faktoren für die Bemessung der Prämienhöhen bei der Wohngebäudeversicherung sind beispielsweise die Bauart des Hauses, die Art der Bedachung, die Ausstattung und vieles mehr.