Durch das sich seit Jahren verändernde Klima auf der gesamten Erde treten Wetterextreme immer häufiger auf. Und das nicht nur in dafür bekannten Regionen, sondern beispielsweise auch in Deutschland. Größere Stürme waren hier noch bis vor ein paar Jahren relativ unbekannt, heute ist fast jedes Jahr damit zu rechnen und die Schäden werden immer größer. Der Abschluss einer entsprechenden Sturmversicherung ist insbesondere für Immobilienbesitzer daher ratsam.
Sturmversicherung in der Wohngebäudeversicherung
Oftmals ist die Sturmversicherung bereits in der Wohngebäudeversicherung enthalten, allerdings meist mit einem relativ beschränkten Leistungsumfang.
Zusätzlich bieten viele Versicherungsgesellschaften an, eine separate Sturmversicherung abzuschließen, die dann einen deutlich größeren Leistungskatalog bieten.
Wann spricht man überhaupt in versicherungstechnischer Hinsicht von einem Sturm?
In Deutschland existiert eine offizielle Skala, auf der die Windstärke angegeben wird. Erreicht diese Windstärke mindestens einen Wert von acht auf der betreffenden Skala, sprechen die Meteorologen von einem Sturm.
An dieser Skala orientieren sich auch die Versicherungsgesellschaften, so dass die Leistungen aus einer Sturmversicherung ab eine Windstärke von acht ausgezahlt werden, vorausgesetzt, es treten entsprechende Schäden auf.
Leistungen der Sturmversicherung
Eine Sturmversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden auf, die durch einen Sturm am versicherten Gebäude verursacht werden. Dies können zum Beispiel defekte Fassadenteile und eingedrückte Fenster oder Türen sein. Zu den Fenstern sei allerdings angemerkt, dass sich hierbei die Leistungskataloge der Sturmversicherung und der Glasversicherung in der Regel überschneiden. Das heißt, wenn zusätzlich zur Sturmversicherung auch eine separate Glasversicherung abgeschlossen wurde, so wird diese meist die entstandenen Schäden an Fenstern übernehmen.
Neben den direkten Schäden, die hier bereits genannt wurden, übernehmen viele Sturmversicherungen auch indirekt entstandene Schäden. Dabei kann es sich beispielsweise um Gegenstände handeln, die vom Sturm von außen auf das Grundstück gelangen und dort Schaden am Gebäude anrichten. Weiterhin kommt die Sturmversicherung auch für Schäden auf, die durch eindringendes Wasser entstanden sind, sofern der Sturm zuvor zum Beispiel das Dach des Gebäudes abgedeckt hat.