In der Vergangenheit kam es immer öfter vor, dass während der Bauphase einer Immobilie das ausführende Bauunternehmen Insolvenz anmelden musste oder das zu bauende Objekte eklatante Mängel aufweist, über deren Behebung sich anschließend -oft vor Gericht – heftig gestritten wurde.
Warum Baugewährleistungsversicherung?
Die Baugewährleistungsversicherung sorgt dafür, dass dem Bauherren in den oben genannten Fällen keine finanziellen Nachteile entstehen. Allerdings gilt dies nur, wenn in der Baugewährleistungsversicherung auch gleichzeitig eine Baufertigstellungsversicherung enthalten ist. Dies ist jedoch nicht bei allen Versicherungsgesellschaften der Fall, weshalb bei einigen Unternehmen eine separate Baufertigstellungsversicherung hinzugebucht werden muss.
Was wird mit der Baugewährleistungsversicherung versichert?
Schließt der Bauherr lediglich eine Baugewährleistungsversicherung ab, so wird diese Versicherung ausschließlich für Mängel aufkommen, welche vor der Übergabe der Immobilie an den Bauherren festgestellt wurden.
Solche Mängel an neu erbauten Gebäuden treten heute leider immer häufiger auf, wobei es anschließend teilweise zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt, bei denen darüber gestritten wird, wer letztendlich die Kosten für die Beseitigung dieser Mängel übernehmen muss. In der Regel verfügt jedes Bauunternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für solche Schäden aufkommen sollte.
Jedoch muss sich der Bauherr darüber im Klaren sein, dass er bei den mitunter jahrelang andauernden Rechtsstreitigkeiten sehr lange auf sein Geld warten muss. Die eigene Baugewährleistungsversicherung sorgt in diesem Fall dafür, dass die Mängel schon vorher beseitigt werden können.
Baugewährleistungsversicherung mit Baufertigstellungsversicherung
Noch umfassender abgesichert ist, wer die bereits erwähnte Baufertigstellungsversicherung in seiner Baugewährleistungsversicherungs-Police eingeschlossen oder separat abgeschlossen hat. Diese Baufertigstellungsversicherung sorgt dafür, dass die Immobilie auf jeden Fall fertig gebaut wird, auch wenn das bauausführende Unternehmen während der Bauphase insolvent wird. Auch solche Fälle hat es in der Vergangenheit schon oft gegeben, mitunter gehen sie für den Bauherren sehr schlimm aus. Die Baufertigstellungsversicherung nimmt Ihnen dieses Risiko ab. Sie wird das betreffende Bauunternehmen in der Regel bereits vor Beginn der Baumaßnahmen auf seine Bonität überprüfen und dem Bauherren bei begründeten Zweifeln auch zu einem anderen Bauunternehmen raten.