Wer in Deutschland ein Grundstück erwirbt muss im Regelfall Grunderwerbssteuer zahlen. Die Höhe der Grunderwerbssteuer ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises des erworbenen Grundstück. Wer ein Grundstück kauft muss auf den kompletten Kaufpreis aller unbeweglichen Sachen Grunderwerbssteuer zahlen. Der bewegliche Teil einer Immobilie fließt nicht mit in die Berechnung der Grunderwerbssteuer ein.

Höhe der Grunderwerbssteuer.

Die Höhe der Grunderwerbssteuer regelt das GrEStG, (Grunderwerbssteuergesetz). In diesem Gesetz sind alle Bestimmungen zu dieser Steuerart geregelt. Ist der Kaufvertrag über eine Immobilie geschlossen, ergeht Meldung an das Finanzamt. Vom Finanzamt erhalten Sie nun den so genannten Grundsteuermessbescheid. In diesem erfahren Sie wie hoch die zu zahlende Grunderwerbssteuer ist. Wie schon angesprochen ist die Bemessungsgrundlage die Höhe des Kaufpreis. Die festgesetzte Steuer ist nun innerhalb einer Frist von einem Monat zu begleichen. Nach Zahlung erhalten Sie beziehungsweise der Notar eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst dann wird das Grundbuchamt tätig.

Grunderwerbssteuer

Grunderwerbssteuer sparen.

Bemessungsgrundlage für die Höhe der Grundsteuer ist, wie schon mehrfach angesprochen, die Höhe des Kaufpreis beim Erwerb des Grundstücks. Wer ein bereits bebautes Grundstück kauft zahlt dem zufolge für Grundstück und Haus Steuern. In diesem Fall haben Sie keine Möglichkeit zu sparen. Wollen Sie jedoch zum Beispiel ein Einfamilienhaus neu bauen, kann die richtige Vorgehensweise einiges an Ersparnis bringen. Für eine Steuerersparnis sollte Grundstück und Haus von verschiedenen rechtlich unabhängigen Personen erworben werden. Es kann also ratsam sein einen geplanten Neubau nicht als Kompletpaket zu kaufen.

Tipp:

Wer ein bebautes Grundstück erwerben möchte kann sparen, indem so viele bewegliche Dinge wie möglich aus dem Kaufvertrag herausgenommen werden. Bewegliche Dinge sind alle Sachen die nicht fest mit dem Grundstück verbunden sind. Mitverkaufte Möbelstücke, wie zum Beispiel eine Einbauküche oder mitverkauftes Gartenzubehör und Gartengeräte können in einem gesonderten Kaufvertrag geregelt werden.

Befreiung von der Grunderwerbssteuer.

Das Steuerrecht lässt unter gewissen Umständen und Vorraussetzungen eine Steuerbefreiung beziehungsweise Steuerermäßigung auch bei der Grunderwerbssteuer zu. Ausnahmen können auf Antrag zum Beispiel bei der Erbbaupacht beziehungsweise Erbpacht, bei Eltern, Kindern, Bruder, Schwester also Verwanden in gerader Linie greifen. Die entsprechenden Regelungen findet man im Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG).

Steuergerechtigkeit Grunderwerbsteuer?

Im Jahr 2006 sollte das Bundesverfassungsgericht klären, ob die Grunderwerbssteuer bei selbstgenutzten Immobilien dem Grundgesetz entspricht. Es galt zu klären ob diese Art von Steuer als verfassungsgemäß angesehen werden kann, da bei Kauf einer selbstbewohnten Immobilie zur Eigennutzung laut Ansicht der Kläger ja nicht von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen werden kann. Bis zur Klärung durch die Richter konnte ein Widerspruch beziehungsweise Einspruch gegen die erhobene Grunderwerbssteuer daher als sinnvoll angesehen werden. Da die Grunderwerbssteuer inzwischen als Grundgesetzkonform angesehen wurde, lohnt ein Widerspruch aus diesem Grund wohl nicht mehr. Da inzwischen auch eine Klage gegen die Grundsteuer abgewiesen wurde bleibt für Betroffene nur noch die Hoffnung das zukünftige gesetzliche Regelungen etwas ändern.