Ob Fragen zum Denkmalschutz, Errichten einer Brandschutzmauer oder einfach nur die Bauanzeige für einen Carport; um eine Baubehörde kommt man nicht herum. In der Regel ist eine Baubehörde für Auskünfte, Anträge und Genehmigungen zuständig.
Die Untere Baubehörde ist auf der Gemeindeebene oder bei kleinen Gemeinden auf der Kreisebene angesiedelt. Sie ist die erste anzusprechende Bauaufsichtsbehörde für jedes Bauvorhaben. Bei der Unteren Baubehörde holt man sich Informationen rund um das Bauvorhaben und stellt den Bauantrag. Bauämter sind in der Regel unterteilt in Ämter mit verschiedenen Schwerpunkten. So kümmert sich das Planungsamt um die Bauleitplanung, das heißt, hier werden die Bebauungspläne erarbeitet. Das Bauaufsichtsamt prüft und erteilt Genehmigungen und ist für die Überwachung von privaten Bauvorhaben zuständig.
Neben diesen Ämtern gibt es noch das Hochbauamt (plant und leitet öffentliche Bauwerke), das Katasteramt (Vermessungswesen), das Liegenschaftsamt (öffentliche Grundstücke), das Tiefbauamt (Erschließung, Straßenbau, Kanalisation) und das Wohnungsamt (Wohngeld, staatlich geförderter Wohnungsbau). Alle diese Behörden haben direkt oder indirekt mit dem Bauen zu tun.
Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben der Bauaufsicht sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden (Bauordnungsämter). Jede Stadt über 25.000 Einwohner verfügt über eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde. Für Städte und Gemeinden unter 25.000 Einwohner nehmen die zuständigen Kreise die Aufgaben der Unteren Bauaufsicht wahr.
Die Baubehörde umfasst die Sachgebiete Bauordnungs- und Bauplanungsrecht (dieses nimmt die Aufgaben der obersten Bauaufsichtsbehörde wahr und unterstützt auf Wunsch die Städte und Gemeinden bei Fragen zu Flächennutzungsplänen und städtebaulichen Satzungen), das Sachgebiet Denkmalschutz (dort werden alle Eigentümer zu Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, soweit nicht die Kreise hierfür primär zuständig sind, beraten) sowie die Wohngeldstelle.
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