A B C D E F G

Baulexikon - Begriff Jahresnettomiete Die Jahresnettomiete ergibt sich aus der Jahresbruttomiete abzüglich Bewirtschaftungskosten. Dieser Abzug ist nur für die Bewertung, nicht aber für die Liquiditätsberechnung gültig. Das heißt, als Jahresnettomiete wird die Miete pro Jahr, aus dem die Betriebs- und Heizkosten vollständig ausgegliedert sind, bezeichnet. Man könnte sie auch Jahresnettokaltmiete nennen.

Die Jahresnettomiete wird auch Grundmiete oder Nettokaltmiete genannt.

Baulexikon – zur StarseiteJahresnettomiete - Baulexikon - Begriffserklärung Bau

Interessant für die Berechnung der Rendite einer Immobilie ist dabei die Jahresnettomiete, welche die Mieteinnahmen zum Beispiel in einem Einfamilienhaus, einem Mehrfamilienhaus oder einem Gewerbeobjekt zum Ausdruck bringt. Dabei ist noch zwischen Jahresreinertrag und Jahresrohertrag zu unterscheiden: Der Jahresreinertrag ergibt sich nach Abzug der Bewirtschaftungskosten vom Jahresrohertrag. Beides sind Bestandteile der Rentabilitätsberechnung einer vermieteten Immobilie. Dabei wird der Begriff „Jahresrohertrag“ weitgehend gleichgesetzt mit der „Nettokaltmiete“, die ein Immobilieneigentümer aus einem vermieteten Objekt im Jahr erzielt.

Der Preis eines Hauses beim Verkauf wird üblicherweise über die Nettokaltmiete und einen Faktor (Vervielfältiger) berechnet. Je besser die Lage der Immobilie ist, umso größer der Vervielfältiger.

Wichtig ist die Berechnung der Jahresnettomiete u.a. beim Neubau, der umfassenden Sanierung alter Häuser und der Berechnung der Rendite für nicht selbst genutzte Immobilien. Auch wenn man ein Haus als Geldanlage selber bauen möchte, welches anschließend zur Vermietung steht, ist die Berechnung und die Stimmigkeit der Jahresnettomiete wichtig.

Die Mietspiegelmieten basieren ebenfalls überwiegend auf den regionalen Jahresnettomieten, allerdings ohne Zuschläge und Vergütungen.

Gibt es einmal Streit um eine Immobilie, eine Teilungs- oder Zwangsversteigerung und man ist auf die anwaltliche Hilfe angewiesen, bestimmen sich die Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In privatrechtlichen Angelegenheiten (Verhältnis von natürlichen oder juristischen Personen untereinander) sind die Anwaltsgebühren als Wertgebühren regelmäßig aus einem bestimmten Gegenstands- oder Streitwert zu berechnen. Maßgeblich ist der Wert der streitigen Forderung, hier zum Beispiel die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzuges, so gilt die Jahresnettomiete als Gegenstandswert.

Fazit: Die Jahresnettomiete wird auch Grundmiete oder Nettokaltmiete genannt. Die Jahresnettomiete beinhaltet nicht die Betriebskosten oder Heizkosten.

Begriff suchen:

A B C D E F G H I J K M N P S T U V W Z

A

Abbruch
Abnahme
Abnahmeprotokoll
Abschlagszahlung
Auflassungsvormerkung

B

Bauantrag
Bauanzeige
Baubehörde
Baubeschreibung
Baukosten

C

Carport

D

Dienstbarkeit
Durchgangsrecht

E

Einfamilienhaus
Erschließungskosten

F

Fachwerkhaus
Fertighaus
Flächennutzungsplan

G

Gebäudewert
Gewährleistungsfrist
Gewerke
Grundbuch

H

Hausanschluss
Herstellungskosten und Anschaffungskosten

I

Immobilienkaufvertrag
Individualvereinbarung
Innenbereich
Instandhaltung

J

Jahresnettomiete

K

Kostenvoranschlag

M

Mietvertrag
Miteigentum

N

Nachbesserung
Neuherstellung

P

Pauschalpreis

S

Sachmangel
Schlüsselfertig / Schlüsselfertiger Erwerb
Schlusszahlung

T

Teileigentum
Teilungsversteigerung
Trennwand

U

Überbaubare Grundstücksfläche
Überbaurente
Unbebautes Grundstück

V

Vertragsgrundlagen
Vertragsstrafe
Vorkaufsrecht

W

Walmdach & Krüppelwalmdach
Wärmedämmung
Wohnfläche und Wohnflächenberechnung
Wohnformen

Z

Zwangsversteigerung
Zweckentfremdung

Begriff suchen: