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Baulexikon - Begriff Gewerke Als Gewerke werden die einzelnen Zweige des Handwerks bezeichnet, die bei der Durchführung einer Baumaßnahme anwesend sein werden, wie z.B. Maurerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Zimmerer-, Estrichleger- oder Spenglerarbeiten und Landschaftsbauarbeiten.

Die Liste der Gewerke umfasst im Allgemeinen alle die Arbeiten, die einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich zuzuordnen sind.

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Die verschiedenen Gewerke werden bei einer Ausschreibung einzeln aufgelistet und vergeben. Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik sind klassische Gewerke der technischen Gebäudeausrüstung.

Zum Innenausbau gehört das Isolieren, Dämmen und Verkleiden der Dachschrägen, der Decke des Obergeschosses sowie der Einbau einer Bodeneinschubtreppe, ebenso das Errichten von Trocken-Trennwänden und Vorsatzschalen. Beim Setzen von Trockenbauwänden kommen häufig Gipsbauplatten zum Einsatz. Dabei sind die Gewerke Estrich, Innenputz, Fliesenlegerarbeiten, Trockenbau, Malerarbeiten, Tischlerarbeiten, Elektroarbeiten sowie Heizungs- und Sanitärinstallation beim Innenausbau am Zuge.

Die klassischen Gewerke werden z. B. bei den Baumeisterarbeiten in der VOB/C weiter unterteilt in:

  • Erdarbeiten
  • Mauerarbeiten
  • Beton- und Stahlbetonarbeiten

Eine weitere Aufteilung der Gewerke findet beim Hochbau in die beiden Gruppen Rohbau und Ausbau statt.

Beim Hausbau ist die Koordination der Gewerke durch einen Bauleiter üblich, um den Bauablauf und die Termine der Gewerke zu koordinieren.Wer den Bau einer Immobilie selbst plant und überwacht, muss in der Planungsphase die Kosten der einzelnen Gewerke oder Handwerker addieren, um einen groben Überblick über die zu erwartenden Gesamtkosten des Bauvorhabens zu erhalten. Normalerweise werden die Gewerke beim Hausbau einzeln ausgeschrieben und die Submissionsergebnisse (Ausschreibungsergebnisse) sind Grundlage für die Beauftragung einer entsprechenden Baufirma für die Gewerke.

Die Handwerkskammer führt eine Handwerksrolle zur Eintragung der insgesamt 41 zulassungspflichtigen Handwerke. Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis aller Inhaber eines Betriebes eines zulassungspflichtigen Handwerks im betreffenden Kammerbezirk, die ein stehendes Gewerbe ausüben. Laut Handwerksordnung erfolgt eine Eintragung in die Handwerksrolle meist nur mit einer bestandenen Meisterprüfung oder eine der nachfolgend aufgezeigten Möglichkeiten. Außerdem wird dort ein Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe geführt.

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nimmt im Teil C eine Unterteilung der Gewerke vor und beschreibt die jeweiligen allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die Gewerke-Einteilung der VOB/C geht aber meist tiefer als die typischen Vergabeeinheiten bei der gewerkweisen Vergabe. Die öffentlichen Auftraggeber sind im Regelfall zur gewerkweisen Vergabe verpflichtet. Private Auftraggeber können auch komplette Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben oder Gewerke zusammengefasst ausschreiben.

Die Kosten der einzelnen Gewerke bei einer Bauleistung ergeben unter dem Strich die Gesamtbausumme, die aber durch Nachträge und zu genehmigende Änderung noch schwanken kann. Professionell, preisgünstig und einfach bedienbar ist für alle Unternehmer Software für alle Gewerke des Baunebenhandwerkes im Internet zu erhalten. Dort wird Software von A bis Z angeboten, welche den Verwaltungsaufwand der Gewerke minimiert. Von Angebot, Buchhaltung, Auftragsbearbeitung, Bauauftrag, Chefliste, Lagerhaltung, Rechnung, Zahlungseingang, Stundenliste, Terminplaner, Kalkulation, Mahnwesen bis zu DATAMORM ist alles einfach bedienbar abzuwickeln. Die Handwerkersoftware hilft, Energie und somit auch Zeit zu sparen!

Über das Thema VOB-gerechte Leistungsbeschreibung und Abrechnung von Bauleistungen werden auch gelegentlich bei verschiedenen Anbietern Seminare durchgeführt; Auskünfte zum Thema Gewerke kann man auch bei der IHK einholen.

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C

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M

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U

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Überbaurente
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Vertragsgrundlagen
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W

Walmdach & Krüppelwalmdach
Wärmedämmung
Wohnfläche und Wohnflächenberechnung
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Z

Zwangsversteigerung
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