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Baulexikon - Begriff Einfamilienhaus Die Einordnung als Einfamilienhaus ist besonders bei bestimmten steuerrechtlichen Vorschriften zu beachten, besonders dann, wenn es um die Abgrenzung des Einfamilien- zum Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder Steuervergünstigungen, insbesondere des selbst genutzten Einfamilienhauses, geht.

Hat man den Entschluss gefasst, ein Einfamilienhaus zu bauen, zu kaufen oder zu mieten, ergeben sich zahlreiche Fragen rund um das Einfamilienhaus. Ob man dabei in Deutschland ein Massivhaus, ein Null-Energie-Haus oder nur ein Wochenendhaus bauen will; zahlreiche Bestimmungen sind dabei einzuhalten.

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Weitere Fragen sind vorab zu klären: Soll der Hausbau von einem Bauunternehmen, einem Bauträger oder einem Fertighausanbieter durchgeführt werden?Im Internet kann man in diversen Online-Rechnern eine maßgeschneiderte Baukostenschätzung durchführen, damit ein Hausbau nicht zum finanziellen und nervlichen Kraftakt und der Bau vom Einfamilienhaus nicht zum Fiasko wird. Deswegen muss zuerst die Frage beantwortet werden, wie viel das eigene Einfamilienhaus insgesamt kosten darf und welche Kosten man für jede einzelne Bauetappe einplanen muss.

Wichtig ist ein Finanzierungsplan für den gesamten Bau, einschließlich aller Kosten für Außenanlagen, Erschließung und der bezugsfertigen Einrichtung.

Jedes Haus hat auch Unterhaltungskosten. Unterhaltungskosten bezeichnen diejenigen Aufwendungen, die durch die Nutzung einer Immobilie vom Besitzer zu tragen sind. Im Einzelnen zählen zu den ständigen und wiederkehrenden Kosten für das Einfamilienhaus unter anderem Heizungs- und Warmwasserkosten, Frischwasserkosten, Strom- und Wartungskosten, die Kosten für den Schornsteinfegers sowie der Aufbau notwendiger Rücklagen für unvorhergesehene Reparaturmaßnahmen, für Instandhaltung und Modernisierung. Vor dem Bau oder gar dem Einzug in ein Einfamilienhaus fallen schon weitere Kosten an, die durch die Grundbucheintragung, die Verwaltungsakte der Gemeinde oder auch durch eine Vermessung des Grundstücks begründet sind.

Aufwendungen für entsprechende Haus- und Hausratversicherungen sowie Kosten in Verbindung mit Entsorgungsleistungen sind ebenfalls als laufende Kosten einzuplanen, wenn man ein Einfamilienhaus bauen oder kaufen möchte. Die Kommunen erheben dabei Gebühren für die Müllentsorgung, die Straßenreinigung, Abwassergebühren sowie Gebühren für die Ableitung von Niederschlagswasser. Die Gemeinden fixieren und berechnen darüber hinaus den Hebesatz für die Grundsteuer.

Im Rechtswesen ist der Begriff des Einfamilienhauses nicht griffig. Das Einfamilienhaus ist aber wesentlicher Bestandteil des Grundstückes, auf welchem es steht, und damit unselbstständig.

Vorteil beim Neubau eines Einfamilienhauses: Durch die eigene Grundrissgestaltung kann man den Grundriss des neuen Hauses selbst bestimmen und die Raumaufteilung den eigenen Wünschen und Bedürfnissen anpassen.

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A

Abbruch
Abnahme
Abnahmeprotokoll
Abschlagszahlung
Auflassungsvormerkung

B

Bauantrag
Bauanzeige
Baubehörde
Baubeschreibung
Baukosten

C

Carport

D

Dienstbarkeit
Durchgangsrecht

E

Einfamilienhaus
Erschließungskosten

F

Fachwerkhaus
Fertighaus
Flächennutzungplan

G

Gebäudewert
Gewährleistungsfrist
Gewerke
Grundbuch

H

Hausanschluss
Herstellungskosten und Anschaffungskosten

I

Immobilienkaufvertrag
Individualvereinbarung
Innenbereich
Instandhaltung

J

Jahresnettomiete

K

Kostenvoranschlag

M

Mietvertrag
Miteigentum

N

Nachbesserung
Neuherstellung

P

Pauschalpreis

S

Sachmangel
Schlüsselfertig / Schlüsselfertiger Erwerb
Schlusszahlung

T

Teileigentum
Teilungsversteigerung
Trennwand

U

Überbaubare Grundstücksfläche
Überbaurente
Unbebautes Grundstück

V

Vertragsgrundlagen
Vertragsstrafe
Vorkaufsrecht

W

Walmdach & Krüppelwalmdach
Wärmedämmung
Wohnfläche und Wohnflächenberechnung
Wohnformen

Z

Zwangsversteigerung
Zweckentfremdung

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