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Baulexikon - Begriff überbaubare Grundstücksfläche Die bebaubare Grundstücksfläche ist ein Maß aus dem Katalog der baulichen Nutzung.

Hat man den Baugrund, ein Stück Bauland, einen Bauplatz, das Gelände, Grund und Boden, oder einfach nur ein Stück Land gefunden, auf dem die eigene Immobilie gebaut werden soll, muss man sich in der Regel mit dem Begriff überbaubare Grundstücksfläche beschäftigen.

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Die Bezeichnung überbaubare Grundstücksfläche stammt aus dem allgemeinen, kommunalen Baurecht und kann Bestandteil eines Bebauungsplanes sein, der im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt wird.

Die überbaubare Grundstücksfläche oder bebaubare Grundstücksfläche, manchmal auch überbaute Grundstücksfläche genannt, wird im Bebauungsplan als Grafik oder Skizze dargestellt und durch Baugrenzen sowie gegebenenfalls Baulinien (auch Fluchtlinien) begrenzt. Die Berechnung und Dokumentation der überbaubaren Grundstücksfläche als Grundlage für einen Neubau ist maßgeblich für die Erteilung der Baugenehmigung. Nur innerhalb einer Grundstücksteilfläche darf ein Gebäude mit dem zulässigen Maß der baulichen Nutzung errichtet werden. Die Berechnung der überbaubaren Grundstücksfläche wird durch Festsetzung der Baulinien, Baugrenzen oder Bebauungstiefen innerhalb des Grundstücks bestimmt werden.

Die überbaubare Grundstücksfläche stellt also nur einen Abschnitt des eigenen Grundstücks dar, auf dem eine Immobilie oder ein anderes Gebäude errichtet werden dürfen. Die überbaubare Grundstücksfläche wird im Bebauungsplan durch die Festlegung der Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen definiert. In der Baupraxis wird dabei von einem Baufenster gesprochen. Ein geringfügiges Vor- und Zurücksetzen von Gebäudeteilen kann als Ausnahme zugelassen und toleriert werden.

Zu unterscheiden ist nach dieser Verordnung über die bauliche Nutzung eines Grundstücks (Baunutzungsverordnung – BauNVO) die überbaubare Grundstücksfläche von der zulässigen Grundfläche, die von der Grundflächenzahl bestimmt wird. Diese Grundflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Gesetzes zulässig sind. Die zulässige Grundfläche ist also nur der errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

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