Ob man schlüsselfertig mit einem Fertighaushersteller baut, die Immobilie durch einen Bauträger komplett errichten lässt oder den gesamten Auftrag in die Hände eines Architekten legt, ist egal; zum Hausbau gehören viele Verträge.
Wer alle Vertragsgrundlagen zu Handwerker- und Bauverträgen beachtet, kann sich viel Ärger und Geld sparen.
Als wichtigste Vertragsgrundlage beim Bau eines Hauses ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung anzusehen. Weiterhin werden in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen des ausführenden Bauunternehmens Bestandteil der Vertragsgrundlagen. Diese entsprechen in der Wertigkeit “zusätzlichen Vertragsbedingungen” nach § 1 Nr. 2c VOB/B.
Die gültigen DIN-Normen und Vorschriften (z.B. VOB etc.) sind einzuhalten; alle technischen und rechtlich notwendigen Nachweise für die angebotenen Leistungen sollte der Unternehmer erbringen und dem Bauherren vorlegen. Sind in diesem Zuge Auflagen der Behörden zu beachten und zu erfüllen, so müssen sich beiden Seiten darüber im Klaren sein und diese vertraglich fixieren.
Bei der Vertragsgestaltung müssen alle zur funktionsgerechten Inbetriebnahme (beim Haus also die Bezugsfertigkeit) erforderlichen Maßnahmen und Bauteile inklusive der Nebenleistungen wie auch der eingesetzten Baustoffe berücksichtigt werden.
Der Bauvertrag allein reicht nicht aus, um die dadurch begründeten gegenseitigen Verpflichtungen zu konkretisieren. Vielmehr baut das Vertragsverhältnis in der Regel auf anderen Unterlagen auf, beispielsweise den ausführlichen Bauplänen, der konkreten Baubeschreibung, der Baugenehmigung, dem Bauzeitenplan etc.Es empfiehlt sich deshalb, sämtliche Vertragsgrundlagen im Bauvertrag einzeln aufzuführen und zugleich eine gewisse Rangfolge festzulegen. Dementsprechend sollten die spezielleren Unterlagen den allgemeinen im Rang vorangehen. Bei Unklarheiten oder gar Widersprüchen ist somit die Bestimmung anhand der ranghöheren Beschreibung vorzunehmen. Die Vertragsgrundlagen sind dem Bauvertrag als Anlage beizufügen. Bedarf der Bauvertrag der Beurkundung, gilt dies auch für die Vertragsgrundlagen.
Ein Vertrag oder eben die Vertragsgrundlagen sind einvernehmlich beschlossene Abkommen oder Übereinkünfte sind immer in ihrer Gesamtheit in Bezug auf das Vorhaben zu sehen und gestalten ein rechtssicheres Arrangement beider Seiten.
Ein gutes und auch für Bauherren verständliches Beispiel sind die Vertragsgrundlagen im SGB V. Dort werden u. a. die Rechtsbeziehungen zwischen den Krankenkassen und den Versicherten bzw. den Leistungserbringern, wie Ärzten, geregelt:
Zitat aus dem SGB V: § 1 SGB V Solidarität und Eigenverantwortung: Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
TIPP zum Thema Vertragsgrundlagen: Bewahren Sie alle Verträge zum Bau eines Hauses, einer Garage oder eben auch die Vertragsgrundlagen mit den Versicherungen wie auch die Vertragsgrundlagen mit den Bankhäusern und Sparkassen, also alle Verträge zum Hausbau, geordnet und sorgfältig auf. Im Reklamations- oder Gewährleistungsfall ist es sonst zeitraubend, die entsprechenden Vertragsunterlagen zu finden.
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