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Baulexikon - Begriff Hausanschluss Mit Hausanschluss bezeichnet man den Anschluss von Ver- und Entsorgungsleitungen aller Medien wie Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation, Fernheizung und Gas eines Gebäudes an das öffentliche Versorgungsnetz. Die Anschlusskosten zählen beim Hausbau zu den Baukosten.

In allen Gebäuden müssen die baulichen Voraussetzungen für einen Hausanschluss vorgesehen werden.

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Zuständigkeiten für einen Hausanschluss für Wasser und Abwasser:

Für die Wasserversorgung sind nach den Gesetzen der Länder und der entsprechenden Gemeindeordnung die Verbandsgemeinden zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreiben viele Gemeinden ein Wasserversorgungsunternehmen als öffentliche Einrichtung, die Verbandsgemeindewerke. Die Kosten eines Trinkwasserhausanschlusses für den Teil, der im privaten Grund liegt, werden für den erstmaligen Anschluss in der tatsächlich entstandenen Höhe vom jeweiligen Versorgungsunternehmen berechnet. Bei einem erstmaligen Anschluss heißen diese Kosten Anschlussbeiträge. Der Beitrag wird oft nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Immobilie berechnet und ist regional recht unterschiedlich; lässt sich aber beim örtlichen Versorgungsunternehmen abfragen.

Zuständigkeiten für einen Hausanschluss mit Elektroenergie:

Die Struktur der Energiewirtschaft ist vielfältiger geworden und hat sich gewandelt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsrechts im Jahr 1998 war die Energieversorgung bedeutende und alleinige Aufgabe der kommunalen Energieversorger und man war an diese gebunden. Durch das neue Energiewirtschaftsrecht gibt es beim Handel mit Energie keine kommunalen Zuständigkeiten mehr. Hier sind zahlreiche neue und auch überregionale Versorgungsunternehmen hinzugekommen, die Energie in allen Kommunen anbieten können. Trotzdem macht es Sinn, den Hausanschluss von einem regionalen Anbieter herstellen zu lassen, was auch eine Frage der Kosten und Verfügbarkeit ist. Ein späterer Wechsel zu einem günstigeren Stromlieferanten ist dennoch möglich. Aber vergleichen Sie sorgfältig; wie die jüngste Vergangenheit zeigt (TelDaFax) muss ein preiswerter Versorger nicht der zuverlässigste und dauerhafteste sein.

Zuständigkeiten für einen Hausanschluss mit Gas:

Wenn man für den Neubau einer Immobilie Gas als Heizmedium ausgewählt hat, benötigt man noch die Anschlussleitung für Gas von der Straße bis in das Haus.In manchen Fällen liegt der Gasanschluss bereits im oder am Grundstück. Dies ist dann der Fall, wenn man ein Grundstück in einem Baugebiet erworben hat. Dort hat der Erschließungsträger in der Regel sämtliche Medienleitung bis kurz hinter die Grundstücksgrenze gelegt. Ansonsten bekommt man den Antrag für den Gasanschluss bei dem zuständigen Unternehmen für die Herstellung der Hausanschlüsse für Gas, also dem örtlichen Gasversorgungsunternehmen. Genauere Angaben erhalten Sie in der Regel auch beim zuständigen Bauamt oder im Internet.

Grob geschätzt kann gesagt werden, dass die Herstellung eine Neuanschlusses für Erdgas ca. 2,500 Euro bis 3,000 Euro kostet. Je nach Entfernung vom vorhandenen Leitungsnetz zum Hausanschluss, Region und den Versorgungsbetrieb für das jeweilige Medium kann es zu unterschiedlichen Kosten bei der Neuerstellung des Hausanschlusses kommen. Manche Anbieter rechnen nach Pauschalpreisen ab, andere Anbieter rechnen jede Position im Einzelnen ab, also Leitungslänge, Baukostenzuschuss, Aufgrabegenehmigung, Aufriss der Straße in Meter etc.

Zuständigkeiten für einen Hausanschluss für Telekom, Hausanschluss-Verstärker für Antennensignal, Kabelnetz und andere Medien:

Analog der oben genannten Hausanschluss-Praxis kann bei allen Hausanschlüssen.

Es gibt verschiedene Varianten vom Hausanschlusse. Für das freistehende Einfamilienhaus mit Keller wird die Hausanschlusswand, in Häusern ohne Keller die Hausanschlussnische empfohlen.

Was kostet ein Hausanschluss?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da unterschiedliche Gegebenheiten die Höhe der Gebühren für einen Anschluss an das öffentliche Netz beeinflussen. Die Gebühren für einen Hausanschluss, egal ob Gas, Telefon, Kabel-Fernsehen, Wasser oder Strom, kann aber schon in der Planungsphase der Immobilie beim städtischen Versorger erfragt werden und man kann sich ein Angebot erstellen lassen.

Gibt es einen Benutzerzwang beim Hausanschluss?

Die Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Leistungen beim Hausanschluss, insbesondere der gemeindlichen, öffentlichen Unternehmen nennt man Benutzerzwang. Die Grundlage für diese Anordnungen auf Gemeindeebene sind die Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer. Der Anschluss- und Benutzerzwang ist durch Satzung einzuführen und kann auf Teilgebiete der Gemeinde und/oder auf einzelne Personengruppen oder Grundstücke beschränkt werden.

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