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Baulexikon - Begriff unbebautes Grundstück Als unbebautes Grundstück wird ein Grundstück bezeichnet, auf dem sich keine benutzbaren Gebäude befinden.

Die Benutzbarkeit beginnt mit der Bezugsfertigkeit der Immobilie. Hierfür ist nicht der Abnahmeschein der Baubehörde ausschlaggebend, sondern die Nutzung muss für den künftigen Bewohner oder Benutzer zumutbar sein.

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Trägt man sich mit dem Gedanken eine Immobilie zu errichten, ist man vorab auf der Suche nach einem unbebauten Grundstück, soweit man nicht selbst Eigentümer von einem entsprechenden Flurstück ist. Unbebaute Grundstücke werden mehr oder weniger günstig in allen Gebieten angeboten, allerdings schwanken die Preise regional sehr. So wird auch ein unbebautes Grundstück in München, Berlin, Leipzig oder Hamburg teurer sein als in ländlichen Gegenden, wie in Mecklenburg-Vorpommern oder in der Oberpfalz.

Ausschlaggebend ist beim Preis von einem unbebauten Grundstück nicht nur der reine, den örtlichen Grundstückspreisen angelehnte Grundstückspreis; bei einem unbebauten Grundstück sind auch Infrastruktur der Gegend und viele weitere Faktoren entscheidend.

Günstige unbebaute Grundstücke sollten sorgsam unter die Lupe genommen werden; oftmals sind Altlasten vorhanden, deren Entsorgung kostspieliger werden kann als der vereinbarte Preis für das unbebaute Grundstück.

Ein Kaufvertrag für ein unbebautes Grundstück muss auch immer der notariellen Beurkundung (BGB § 313) unterzogen werden. Grundsätzlich ist nach dem Kauf eines unbebauten Grundstücks der neue Eigentümer für alle Schäden verantwortlich, die sich auf einem unbebauten Grundstück ereignen und kann somit haftbar gemacht werden.

Für ein unbebautes Grundstück sollte auf jeden Fall eine Grundbesitzerhaftplichtversicherung abgeschlossen werden, auch wenn dies manchmal zunächst nicht als unbedingt notwendig erachtet wird. Wenn auch Unfall- und Gefahrenquellen auf den ersten Blick nicht immer als solche angesehen werden, so können doch Schäden an Leben, Gesundheit und Vermögen durch Gefahrenquellen an oder auf einem unbebauten Grundstück entstehen.

Dabei ist es nebensächlich, ob sich auf dem Grundstück schon eine Immobilie befindet, ob es sich um ein unbebautes Grundstück handelt oder ob die sich das auf dem Grundstück befindliche Gebäude noch in der Bauphase befindet, da bei einem Unfall der Eigentümer in vollem Umfang haftet. Die Beiträge für ein unbebautes Grundstück sind gering und sollten in jedem Fall vom Grundstückseigentümer investiert werden.

Aus unbebauten Grundstücken können ggfs. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Diese sind dann gegebenenfalls steuerpflichtig. Auch die Grunderwerbssteuer wird mit Eigentumsübertragung an einem unbebauten Grundstück fällig; anschließend ist die jährliche Grundsteuer zu zahlen.

Die Grunderwerbsteuer wird von den Ländern erhoben und ggf. an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet. Die Steuer beträgt durchschnittlich 3,5 % vom Kaufpreis des unbebauten Grundstücks, wobei es Schwankungen nach oben zwischen den Bundesländern gibt. Die Freigrenze beim Kauf eines unbebauten Grundstücks liegt bei 2.500,00 Euro, ebenfalls genießen die Schenkung mit Eintragung eines Nießbrauchrechtes (z. B. lebenslanges Wohnrecht), der Erwerb durch Ehepartner des Verkäufers sowie die Übernahme durch Kinder Gebührenfreiheit bei der Grunderwerbssteuer.

Beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks kommen noch Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch, zusammen zirka 3 %, hinzu. Pachtet man ein unbebautes Grundstück, fallen keine Steuern, keine Notar- und keine Gerichtskosten an.

Bei der Zwangsversteigerung von einem unbebauten Grundstück kann man oft ein Schnäppchen machen, da der Preis des Grundstücks in der Regel nach dem Verkehrswert berechnet wird. Die Beschreibung für eine Zwangsversteigerung von einem unbebauten Grundstück kann ungefähr so lauten:
Unbebaute Liegenschaft mit Grundstück Nr. XXXX, landwirtschaftlich genutzt 5000 qm, Wald 150 qm, Sonstige (Straßenanlage) 80 qm, Fläche insgesamt 5230 qm, und Grundstück Nr XXXX/2, landwirtschaftlich genutzt 100 qm und Sonstige (Straßenanlage) 50 qm, Fläche insgesamt 150 qm, 1/1 Anteil, B-LNr 1, Flächenwidmung: teils Freiland, teils Bauland (allgemeines Wohngebiet, Sanierungsgebiet) mit Bebauungsdichte 0,3-0,6.
Schätzwert: 100.000,00 EURO
Wert des mitzuversteigernden Zubehörs: kein Zubehör
Vadium: 9.800,00 EUR0 (Sicherheit)
Geringstes Gebot: 49.000,00 EUR

Tipp: Informieren Sie sich vor dem Kauf von einem unbebauten Grundstück für den Immobilienbau über die Lage, eventuelle Altlasten und die Erschließungsmöglichkeiten sowie deren Kosten ausführlich. Nicht das billigste Grundstück muss zwangsläufig am Ende das preiswerteste sein!

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