Für den Begriff Innenbereich sind verschiedene Auslegungen möglich.
So ist im Bauplanungsrecht der Bereich des Gemeindegebiets, der als Ortsteil im Zusammenhang bebaut ist, der Innenbereich. Gegenstück dazu ist der Außenbereich.
Die Zulässigkeit einer Baumaßnahme im Innenbereich wird durch die Eigenart der näheren Umgebung bestimmt. Die Genehmigungsfähigkeit orientiert sich an der „Einfügung“ der Baumaßnahme in die vorhandene Bebauung. Dieses Kriterium ist naturgemäß schwer abschätzbar, da es eine subjektive Wertung voraussetzt.
Zum Innenbereich gehören die Grundstücke, die innerhalb eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB) liegen, weiterhin Grundstücke, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Bebauungszusammenhang, § 34 Abs. 1 BauGB) liegen sowie Grundstücke, deren Zuordnung zum Innenbereich gemäß § 34 Abs. 4 BauGB satzungsmäßig festgelegt ist.
Viel öfter wird der Begriff Innenbereich aber im Zusammenhang mit dem Ausbau einer Immobilie gebraucht. Die individuelle Wand- und Deckengestaltung in Wohnräumen, die rustikale Wand- oder Bodengestaltung im Bad sowie Verblendmauerwerk, Holztäfelung, kunstvolle Farbgestaltung oder eine überzeugende Dekoration gehören zu Aufgaben im Innenbereich.
Zahlreiche Ansprechpartner für eine Sanierung im Innenbereich einer Immobilie kann man über das Internet finden. Dort bieten sich Fachfirmen für jedes Gewerke an und man fordert in der Regel ein kostenfreies Angebot für eine Reparatur, eine Sanierung oder einen Umbau im Innenbereich, wie zum Beispiel die Trennung eines großen Raumes durch eine Gipskartonständerwand, den Einbau einer Edelstahltreppe oder die Installation eines Bewegungsmelders für den Innenbereich.
Bauarbeiten im Innenbereich sind alle Arbeiten, die zur Herstellung, Instandhaltung, Sanierung, Reparatur, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen aller Art im Innenbereich durchgeführt werden. Für die Durchführung von Bauarbeiten im Innenbereich besteht eine eigene Rechtsvorschrift, die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), BGBl. Nr. 340/1994. Übrigens unterliegen Bauarbeiten im Außenbereich auch diesen Bestimmungen.
Einige Beispiele der Sanierung im Innenbereich mit historischem Charakter sind u.a. der renovierte Stephansturm – einer der ältesten freistehenden Kirchtürme Bayerns und das Ensdorfer Wahrzeichen, der innen und außen sanierte und zum Besuchermagnet umgebaute Wasserturm auf dem Taurastein in Burgstädt/Sa. sowie die innen und außen sehr stil- und geschmackvoll renovierte Burg Rocca di Castagnoli in Italien.
Demontage und Sanierung im Innenbereich führen aber auch Spezialfirmen aus. So ist eine Spezial- und Tatortreinigung auch eine Tätigkeit im Innenbereich, mit den Aufgaben der Entkernung aller Art in privaten und gewerblichen Räumlichkeiten, der fachgerechten Entsorgung sowie der Organisation von Asbestsanierung.
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